SFG Lebens!Nah Förderung für Online-Marketing
Förderung für KMU aus der Steiermark
Du bist KMU in der Steiermark und möchtest eine Website erstellen oder deine bestehende Website erneuern lassen? Du hast dich für einen Onlineshop entschieden oder möchtest die Produkte in deinem bestehenden Webshop mit Hilfe von Suchmaschinenoptimierung (SEO) erfolgreicher verkaufen?
Die SFG (Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU in den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistungen) aus der Steiermark bei der Erstellung und Neugestaltung von Websites, bei der Erstellung von Onlineshops und bei Maßnahmen für die Suchmaschinenoptimierung (SEO-Maßnahmen) mit der Förderaktion Lebens!Nah.
Gerne erstellen wir dir ein kostenloses und unverbindliches Angebot, das du bei der SFG einreichen kannst. Mit unseren Fixpreis-Paketen kannst du deine Website oder deinen Onlineshop selbst konfigurieren und die Kosten für dein Projekt berechnen.

Sabine Hiden
Autorin: Sabine Hiden
Aktualisierung: 11.03.2022
Verwende unseren Konfigurator oder hol dir jetzt dein kostenloses & unverbindliches Angebot! Gerne unterstützen wir dich auch bei deinem Förderantrag an die SFG.
Für wen ist die Förderung der SFG?
- Nahversorgungsbetriebe, die Güter bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten,
- über 50 % des Umsatzes mit Privatpersonen erwirtschaften,
- als Kleinstbetrieb (gilt für Betriebe aus den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen),
- bzw. als Kleinbetrieb eingestuft werden (gilt für Bäckerei, Fleischerei, Konditorei und Lebensmittelhandel mit Vollsortiment),
- und deren Unternehmensstandort in der Steiermark liegt.
Welche Projekte & Maßnahmen werden gefördert?
- Erstellung und Neugestaltung von Websites (inkl. Integration E-Payment)
- Erstellung und Neugestaltung von Online-Shops (inkl. Integration E-Payment)
- Design und Programmierung einer App
- Produktion und Schaltung von Webvideos
- Suchmaschinenoptimierung
- Social-Media-Kampagnen
- erstmalige Präsenz auf Online-Vermarktungsplattformen (einmal je Plattform)
Für wen ist die SFG Förderung NICHT?
- Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe, z.B. Tourismus-, Gastronomie- und Landwirtschaftsbetriebe
- Handelsunternehmen, die ihre Güter ausschließlich online vertreiben (kein stationäres Geschäft)
- UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
- Privatpersonen
Höhe der Förderung
- Projektvolumen: mindestens 3.000 Euro
- Förderquote: 30 % Basisförderung
- maximale Förderung: 1.500 Euro
Die Projektkosten müssen mindestens 3000 EUR betragen
Das musst du für dein Förderansuchen beachten:
- Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden. Die SFG kann nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen deines Antrags entstehen.
- Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem du deinen Förderungsantrag eingereicht hast, auch wenn du noch keine Förderungszusage erhalten hast.
- Unternehmen können die Förderung für Online-Marketing-Projekte einmal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
- Die Förderung wird erst nach Projektende ausgezahlt.
Du musst dein Förderansuchen VOR Beginn des Projektes bei der SFG einreichen
Was sind KMU?
Definition KMU in Österreich:
KMU ist eine Abkürzung und steht für kleine und mittlere Unternehmen
- Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder deren Jahresbilanzsumme 2 Mio. Euro nicht übersteigt.
- Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder deren Jahresbilanzsumme 10 Mio. Euro nicht übersteigt.
- Als mittlere Unternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. Euro oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro nicht übersteigt.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Unternehmenstypen „eigenständiges Unternehmen“, „verbundenes Unternehmen“ sowie „Partnerunternehmen“ gemäß der Definition der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 (Empfehlung (EG) Nr. 2003/361) zu berücksichtigen
Website und Onlineshop selbst konfigurieren
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- Kontakt-Seite mit Kontaktformular
- Über mich-Seite
- Seite für Impressum & Datenschutz
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