Förderung für KMU aus der Steiermark
SFG FÖRDERUNG FÜR WEBDESIGN, ONLINESHOPS UND SUCHMASCHINENOPTIMIERUNG
HOLE DIR JETZT 50 % FÖRDERUNG FÜR DEINE WEBSITE, DEINEN ONLINESHOP & SEO
Du bist KMU in der Steiermark und möchtest eine Website erstellen oder deine bestehende Website erneuern lassen? Du hast dich für einen Onlineshop entschieden oder möchtest die Produkte in deinem bestehenden Webshop mit Hilfe von Suchmaschinenoptimierung (SEO) erfolgreicher verkaufen?
Die SFG (Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU in den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistungen) aus der Steiermark bei der Erstellung und Neugestaltung von Websites, bei der Erstellung von Onlineshops und bei Maßnahmen für die Suchmaschinenoptimierung (SEO-Maßnahmen) mit der Förderungsaktion Lebens!Nah.
Wir erstellen dir ein kostenloses und unverbindliches Angebot, das du bei der SFG einreichen kannst. Gerne unterstützen wir dich auch bei deinem Förderantrag!

Sabine Hiden
Autorin: Sabine Hiden
Aktualisierung: 10.11.2020
Hole dir jetzt dein kostenloses & unverbindliches Angebot! Gerne unterstützen wir dich auch bei deinem Förderantrag an die SFG.
Zielgruppe: Für wen ist die Förderung der SFG?
- Kleinstbetriebe inkl. GründerInnen. Für Bäcker, Konditoren, Fleischer und Lebensmittelhändler mit Vollsortiment gelten die Kriterien für Kleinunternehmen
- Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistungen
- nur Unternehmen, die Ihren Umsatz mit Privatkunden (= Käufer einer Ware der diese nicht erwirbt um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) erwirtschaften (mehr als 50 %)
- Ausgeschlossen: u.a. Tourismus- und Freizeitbranche (z.B. Gastronomie, Reisebüros usw.)
- Bitte beachte auch die allgemeine Zielgruppen-Abgrenzung
Welche Projekte & Maßnahmen werden gefördert?
Digitalisierungsmaßnahmen über “Neue Medien” Online-Marketingmaßnahmen. Das sind Digitalisierungsprojekte, welche einerseits die Wahrnehmung und Bekanntheit des Unternehmens stärken und andererseits das geänderte Konsumentenverhalten unterstützen:
- Website Erstellung (Webdesign)
- Website-Relaunch: Neugestaltung einer Website
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Erstellung von Onlineshops
- Neugestaltung von Onlineshops
- Integration von elektronischen Bezahlsystemen (E-Payment)
- Social Media Kampagnen
- Produktion und Schaltungen von Webvideos
- Design und Programmierung von Apps
- Erstmalige Präsenz auf Online-Vermarktungsplattformen (einmal je Plattform)
- Einbettung und Installation der Digitalen Signatur uvm.
Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind allgemeine Marketingmaßnahmen, wie z.B. das regelmäßige Aktionsflugblatt, Promotionkleidung, Versandgebühren und Werbegeschenke, Inserate und Druckprodukte sowie ausschließlich Beratungsprojekte.
Höhe der Förderung
Die anrechenbaren Kosten müssen mind. 1000 EUR betragen und sind mit max. 3000 EUR beschränkt. Die Förderungsquote beträgt 50 %, somit ergibt sich eine maximal mögliche Förderung von 1500 EUR.
DIE KOSTEN MÜSSEN MINDESTENS 1000 EUR BETRAGEN
Wie oft kann die Förderung beantragt werden?
Unternehmen können die Förderung für Digitalisierungsprojekte zweimal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die Antragstellung für ein weiteres Projekt ist nur möglich, wenn für das laufende Digitalisierungsprojekt die Abrechnungsunterlagen vollständig bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eingelangt sind.
Steirische Unternehmen können die Förderung der SFG zweimal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen
Das musst du für dein Förderansuchen beachten:
- Das Förderansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
- Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Ansuchens anfallen.
- Neben der selbstständigen Tätigkeit darf keiner unselbstständigen Beschäftigung nachgegangen werden, die über das Maß der Geringfügigkeit hinausgeht.
Du musst dein Förderansuchen VOR Beginn des Projektes bei der SFG einreichen
Was sind KMU?
Definition KMU in Österreich:
KMU ist eine Abkürzung und steht für kleine und mittlere Unternehmen
- Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder deren Jahresbilanzsumme 2 Mio. Euro nicht übersteigt.
- Als kleine Unternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder deren Jahresbilanzsumme 10 Mio. Euro nicht übersteigt.
- Als mittlere Unternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. Euro oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro nicht übersteigt.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Unternehmenstypen „eigenständiges Unternehmen“, „verbundenes Unternehmen“ sowie „Partnerunternehmen“ gemäß der Definition der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 (Empfehlung (EG) Nr. 2003/361) zu berücksichtigen

Webdesign Paket "Basic"
1150,00 EUR
- Homepage (Startseite)
- 10 Unterseiten
- Kontakt-Seite mit Kontaktformular
- Seite für Impressum & Datenschutz
- SEO Basic
- Responsive Webdesign

Webdesign Paket "Basic Plus"
1350,00 EUR
- Homepage (Startseite)
- 15 Unterseiten
- Kontakt-Seite mit Kontaktformular
- Seite für Impressum & Datenschutz
- SEO Basic
- Responsive Webdesign

Webdesign Paket "Business"
1550,00 EUR
- Homepage (Startseite)
- 20 Unterseiten
- Kontakt-Seite mit Kontaktformular
- Seite für Impressum & Datenschutz
- SEO Basic
- Responsive Webdesign